IMPRESSUM

ANSCHRIFT

Lokalwild

c/o Ladina Esslinger
Bergstrasse 3
CH-8044 Zürich

VORSTAND

Ladina Esslinger
Tobias Gugg
Basil Nufer

EHRENMITGLIEDER

Christian Breitler
Sebastian Pater
Kurt Stegmann


BILDRECHTE

Das Bildmaterial stammt aus unterschiedlichen Quellen und wurde von den Urhebern, meist professionellen Photographen für die Nutzung auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Die Bildrechte für eine evtl. Weiterverbreitung und Publikation bleiben bei den Autoren und müssen gesondert eingeholt werden:

Daniel Winkler, Fotograf


VEREINSSTATUTEN

LOKAL WILD
Verein zur Förderung intraregionaler Netzwerke
zwischen Jägern und Konsumenten


1. Name und Sitz

Unter dem Namen « Lokal Wild - Verein zur Förderung intraregionaler Netzwerke zwischen Jägern und Konsumenten » besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Sitz und Gerichtsstand von „Lokal Wild - Verein zur Förderung intraregionaler Netzwerke zwischen Jägern und Konsumenten“ befinden sich am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.

Wo immer für Personen die männliche Form verwendet wird, sind auch alle entsprechenden weiblichen Personen gemeint.


2. Zweck

Der Verein „Lokal Wild“ hat sich zum Ziel gesetzt, als eine Plattform zur Zusammenführung von regional ansässigen Jägern und den bewussten Konsumenten zu fungieren. Wir wollen auf einfache, direkte und unkomplizierte Art und Weise den Jägern eine Möglichkeit bieten, ihre hochwertigen Produkte unabhängig von Grossverteilern zu vertreiben. Der Bevölkerung sollen frische, regionale Produkte angeboten werden, um mit gutem Gewissen engagierte heimische Jäger zu unterstützen.

Ein weiterer Zweck besteht darin, durch das Engagement des Vereines für die Schonung von Ressourcen und Umwelt einzutreten.

Die Zwecke des Vereines „Lokal Wild“ in der Zusammenfassung:

  1. Vermarktung von Produkten aus der regionalen Jagd
  2. Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wildbestände durch die Jagd
  3. Den regionalen Jägern faire Preise zu zahlen
  4. Umwelt- und Ressourcenschonung durch möglichst kurze Transportwege
  5. Den Konsumenten hochqualitative, frische Lebensmittel anzubieten
  6. Förderung von nachhaltig und ökologisch verträglichem Fleischkonsum
  7. Image- und Wertsteigerung der regionalen Jägerschaft
  8. Aufwertung des Stellenwertes eines Jägern in der Gesellschaft

Die Arbeitsweise und die Philosophie des Vereins sollen durch Transparenz, Mitsprache und Überprüfbarkeit geprägt sein. Sowohl Jäger als auch Kunden können sich mit Anregungen und Wünschen einbringen, um so ein nicht profitorientiertes System zu schaffen, das multilateral auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen kann


3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.


4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse an der Förderung intraregionaler Netzwerke zwischen Jägern und Konsumenten hat und die sich aktiv an der Erfüllung des Vereinszweckes beteiligen und den Mitgliederbeitrag entrichten.

Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags fördern und/oder die Leistungen des Vereines in Anspruch nehmen.

Ehrenmitglieder können aufgrund besonderer Verdienste um den Verein auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung dazu ernannt wurden.

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

(a) Ein Vereinsaustritt ist per Ende Vereinsjahr möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.

(b) durch Ausschluss, der ohne Grundangabe vom Vorstand beschlossen werden kann. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

(c) durch Tod.

Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeglichen Anspruch auf allenfalls vorhandenes Vereinsvermögen.


5. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. a) die Generalversammlung
  2. b) der Vorstand
  3. c) die Rechnungsrevisoren

Die Amtsdauer aller Gewählten beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.


6. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Frühling statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum voraus schriftlich (Brief oder Mail) eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

  1. a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
  2. b) Festsetzung und Änderung der Statuten
  3. c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
  4. d) Beschluss über das Jahresbudget
  5. e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  6. f) Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.


7. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen, nämlich dem Präsidenten und dem Stellvertreter. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.


8. Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich ein Rechnungsrevisor, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.


9. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.


10. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


11. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.


12. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, wenn zwei Drittel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Nehmen weniger als zwei Drittel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.


13. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 8.1.2013 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.


Die Vorsitzende:
Ladina Esslinger

Stellvertreter:
Tobias Gugg
Basil Nufer



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