3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse an der Förderung intraregionaler Netzwerke zwischen Jägern und Konsumenten hat und die sich aktiv an der Erfüllung des Vereinszweckes beteiligen und den Mitgliederbeitrag entrichten.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags fördern und/oder die Leistungen des Vereines in Anspruch nehmen.
Ehrenmitglieder können aufgrund besonderer Verdienste um den Verein auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung dazu ernannt wurden.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
(a) Ein Vereinsaustritt ist per Ende Vereinsjahr möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.
(b) durch Ausschluss, der ohne Grundangabe vom Vorstand beschlossen werden kann. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
(c) durch Tod.
Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeglichen Anspruch auf allenfalls vorhandenes Vereinsvermögen.
5. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
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a) die Generalversammlung
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b) der Vorstand
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c) die Rechnungsrevisoren
Die Amtsdauer aller Gewählten beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
6. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Frühling statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum voraus schriftlich (Brief oder Mail) eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
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a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
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b) Festsetzung und Änderung der Statuten
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c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
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d) Beschluss über das Jahresbudget
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e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
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f) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.